Seit dem 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Für die Beseitigung von Barrieren in Bauwerken, Verkehrsmittel, Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes mit 1.1.2006 genehmigt wurden, gab es eine zehnjährige Übergangsfrist. Diese ist mit 01.12.2015 ausgelaufen.

Wieviel davon umgesetzt wurde können wir täglich sehen. Nicht viel – und wir haben darauf keinen Einfluss. In unserem Bereich können wir aber sehr wohl einen Unterschied bewirken und Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit werden lassen. Wir bieten einen Workhop I mit Friedrich Maislinger, Certified Web Accessibility Expert, im Coworkingspace/Coworking Salzburg im Techno-Z an.

Workshop:
Barrierefreiheit im Web: Dienstag, 03.05.22 und Donnerstag, 12.05.22

  • Klärung Begriff Barrierefreiheit im Web/ Wer ist verpflichtet?/ Zeitrahmen
  • Aufbau WCAG-Richtlinien
  • Erklärung Status A, AA, AAA
  • Überprüfung einer Webseite auf Barrierefreiheit
  • Beispiele evaluierter Webseiten, selber Überprüfen;
  • Auswertung, Behebung von Barrieren, neuerliche Überprüfung
  • EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit, Web-Zugänglichkeitsgesetz;

TERMINE: Dienstag, 03.05.2022 & Donnerstag, 12.05.2022
DAUER: 09:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00
WO: Coworking Salzburg
PREIS: € 120
ANMELDUNG: verbindlich bei Susanna Kratsch unter Bekanntgabe des präferierten Termins: susanna@brainzzz.at

KONTAKT

BRAINZZZ – kreativwerkstatt GmbH
Jakob-Haringer-Str. 3
c/o COWORKING SALZBURG
www.brainzzz.at
5020 Salzburg

Seit dem 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Für die Beseitigung von Barrieren in Bauwerken, Verkehrsmittel, Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes mit 1.1.2006 genehmigt wurden, gab es eine zehnjährige Übergangsfrist. Diese ist mit 01.12.2015 ausgelaufen.

Wieviel davon umgesetzt wurde können wir täglich sehen. Nicht viel – und wir haben darauf keinen Einfluss. In unserem Bereich können wir aber sehr wohl einen Unterschied bewirken und Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit werden lassen. Wir bieten einen Workhop I mit Friedrich Maislinger, Certified Web Accessibility Expert, im Coworkingspace/Coworking Salzburg im Techno-Z an.

Workshop:
Barrierefreiheit im Web: Dienstag, 03.05.22 und Donnerstag, 12.05.22

  • Klärung Begriff Barrierefreiheit im Web/ Wer ist verpflichtet?/ Zeitrahmen
  • Aufbau WCAG-Richtlinien
  • Erklärung Status A, AA, AAA
  • Überprüfung einer Webseite auf Barrierefreiheit
  • Beispiele evaluierter Webseiten, selber Überprüfen;
  • Auswertung, Behebung von Barrieren, neuerliche Überprüfung
  • EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit, Web-Zugänglichkeitsgesetz;

TERMINE: Dienstag, 03.05.2022 & Donnerstag, 12.05.2022
DAUER: 09:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00
WO: Coworking Salzburg
PREIS: € 120
ANMELDUNG: verbindlich bei Susanna Kratsch unter Bekanntgabe des präferierten Termins: susanna@brainzzz.at

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BRAINZZZ – kreativwerkstatt GmbH
Jakob-Haringer-Str. 3
c/o COWORKING SALZBURG
www.brainzzz.at
5020 Salzburg

Porträtbild von Susanna Kratsch, lächelnd mit gewelltem brünettem Haar und in beiger ärmelloser Bluse

Susanna Kratsch

Assistentin der Geschäftsführung
BRAINZZZ - kreativwerkstatt GmbH

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